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Bekanntmachung über

Nachschätzung nach § 3 Bodenschätzungsgesetz

Finanzamt Bremerhaven
Bewertungsstelle Bremen

Bekanntmachung über die Nachschätzung nach § 11 Bodenschätzungsgesetz

In den Ortsteilen Seehausen, Hasenbüren und Huchting wird ab Mitte Juli bis voraus-sichtlich Ende Oktober 2024 eine Nachschätzung durchgeführt, um wesentliche Änderungen bezüglich der Ertragsbedingungen von Bodenflächen zu erfassen.
Hierzu führt der Schätzungsausschuss des Finanzamtes (Amtliche Landwirtschaftliche Sach-verständige, ehrenamtliche Schätzer*, Vermessungstechniker*) unter Leitung der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen eine örtliche Besichtigung der Flächen durch.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Gemeinden, Eigentümer und Nut-zungsberechtigten verpflichtet sind den o.g. Beauftragten jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten und die von ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht (§ 15 BodSchätzG).
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Lore Aumann
(Vorsitzende des Schätzungsausschusses)
Bremen, 06.07.2021
Freie Hansestadt Bremen